Elektrisch betriebene Anlagen und Geräte unterliegen der SN EN 50699 (SNG 482638) und müssen in regelmässigen Abständen geprüft werden. So soll die Gefahr von Elektrounfällen vermieden werden.
«Gemäss Unfallversicherung UVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die elektrischen Werkzeuge, Geräte und Maschinen, die er seinen Mitarbeitenden zur Verfügung stellt, regelmässig zu überprüfen und zu dokumentieren. Der Gesetzgeber empfiehlt dabei die Anwendung der Wiederholungsprüfung nach SN EN 50699 (SNG 482638), welche per Frühling 2021 veröffentlicht wurde. Die Prüfung der elektrischen Betriebsmittel wird von der NEV, VUV und SUVA vorgeschrieben.»


