Elektrisch betriebene Anlagen und Geräte unterliegen der SN EN 50699 (SNG 482638) und müssen in regelmässigen Abständen geprüft werden. So soll die Gefahr von Elektrounfällen vermieden werden.
«Gemäss Unfallversicherung UVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die elektrischen Werkzeuge, Geräte und Maschinen, die er seinen Mitarbeitenden zur Verfügung stellt, regelmässig zu überprüfen und zu dokumentieren. Der Gesetzgeber empfiehlt dabei die Anwendung der Wiederholungsprüfung nach SN EN 50699 (SNG 482638), welche per Frühling 2021 veröffentlicht wurde. Die Prüfung der elektrischen Betriebsmittel wird von der NEV, VUV und SUVA vorgeschrieben.»
Damit die Geräteprüfung selbstständig durchgeführt werden kann, schulen wir direkt im Betrieb. Wir bieten halbtägige und ganztägige Schulungen an. Je nach Bedürfnis passen wir die Kurse individuell an.
Nach
erfolgreicher Absolvierung der Schulung erhalten Sie eine Dokumentation.
Eine
Teilnahmebestätigung wird ab einem eintägigen Kurs von mindestens 6 Stunden
ausgestellt.